Einzelhandelskonzeption für den Landkreis Osnabrück und deren Implementierung in das Regionale Raumordnungsprogramm

Auftraggeber
Landkreis Osnabrück

Laufzeit
12/2006 – 07/2007

Projektbeschreibung

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) eine verbesserte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch neue Instrumente zu erreichen. Hierzu sollen in einer ersten Phase Zentrale Versorgungsbereiche in Kommunen festgelegt werden. Dies erfolgt in Umsetzung der Novellierung des BauGB (§ 34, Abs. 3) sowie des Niedersächsischen LROP.
In einer Pilotstudie anhand von drei Gemeinden sollen mit externer Unterstützung Versorgungsbereiche abgegrenzt sowie die Zulässigkeit / Zuordnung bestimmter Betriebstypen und Sortimente abgestimmt werden. Zudem werden Vorschläge formuliert, wie die angestrebte zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auf regionaler Ebene in das fortzuschreibende RROP implementiert werden sollen.
Zur Beurteilung schädlicher Auswirkungen ist es notwendig, Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels differenziert zu bewerten.

  1. Das „WO“ betrifft den Standort (z.B. innerhalb oder außerhalb abgegrenzter Versor­gungsbereiche). Der Versorgungsbereich wird anhand vorliegender Konzepte und Gutachten in einem kooperativen Verfahren mit der Gemeinden abgestimmt.
  2. Das „WAS“ und das „WIEVIEL“, mithin Vertriebstyp, Sortiment und Verkaufsfläche lässt sich anhand einer Systematik darstellen, die z.B. unterschiedliche Vertriebstypen an zentralörtliche Stufen koppelt. Hierzu ist eine zumindest grobe Bestandsaufnahme der großflächigen Anbieter notwendig.

Für die Pilotstudie ergeben sich somit im Wesentlichen drei Ziele:

  1. Konzept, Kriterien und Verfahren zur Abgrenzung und rechtsverbindlichen Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche – sowohl durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung als auch durch den Landkreis Osnabrück im Regionalen Raumordnungsprogramm.
  2. Konzept, Kriterien und Verfahren zur Ermittlung sog. „schädlicher Auswirkungen“ von Einzelhandelsvorhaben auf die Zentralen Versorgungsbereiche.
  3. Überzeugen und „Mitnehmen“ der Pilotgemeinden für dieses Instrument durch gemein­same Abgrenzung der Versorgungsbereiche auf moderierten Werkstätten.

Auftraggeber der Pilotstudie ist der Landkreis Osnabrück. Auftragnehmer ist die Arbeitsgemeinschaft „Einzelhandelskonzeption Landkreis Osnabrück“, bestehend aus der CONVENT Planung und Beratung GmbH (Hamburg) und des Lehrstuhls Regionalentwicklung und Raumordnung der TU Kaiserslautern. Die Leitung des Projektes obliegt Akad. Direktor Dr. Hans-Jörg Domhardt (TU Kaiserslautern) und Dipl.-Geogr. Klaus Mensing (CONVENT).

Ansprechpartner

Akad. Dir. apl. Prof. Dr.-Ing. Hans-Jörg Domhardt

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