Gutachterliche Stellungnahme zur möglichen Ausweisung eines Oberzentrums in der Region Ostwürttemberg

Auftraggeber
Regionalverband Ostwürttemberg

Laufzeit
Dezember 2021 bis April 2022

Projektbeschreibung

Die Region Ostwürttemberg umfasst die beiden Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim, wobei sich der Ostalbkreis von Nordwesten bis Nordosten erstreckt, südlich davon befindet sich der Landkreis Heidenheim. Die Region Ostwürttemberg umfasst insgesamt 53 Städte und Gemeinden und verfügt derzeit neben Schwäbisch Gmünd über drei weitere Mittelzentren Ellwangen/Jagst, Aalen und Heidenheim an der Brenz. Aalen stellt dabei mit 68.361 Einwohnern (Stand 2020) die größte Stadt in der Region dar, gefolgt von Schwäbisch Gmünd mit 61.216 Einwohnern (Stand 2020), Heidenheim mit 49.342 (Stand 2020) und Ellwangen (Jagst) mit 24.477 (Stand 2020). In den landes- und regionalplanerischen Zielen für die Region wird festgelegt, dass diese vier Mittelzentren im Verbund und in funktionaler Abstimmung die oberzentralen Funktionen der Region abdecken. In der gesamten Region besteht kein Oberzentrum.

Ziel der gutachterlichen Stellungnahme ist es, auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Baden-Württemberg, die Möglichkeit der Aufnahme eines (gemeinsamen) Oberzentrums der Region Ostwürttemberg im LEP zu prüfen. Demnach wird im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme in besonderer Weise zu prüfen sein, ob die vier Mittelzentren der Region aufgrund ihrer Versorgungsinfrastruktur die Voraussetzungen zur Festlegung als gemeinsames Oberzentrum erfüllen würden. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, ob eines der bestehenden Mittelzentren allein als Oberzentrum ausgewiesen werden könnte. Das Gutachten kann somit als wissenschaftlich neutrale Prüfung eine Basis für die mögliche Festlegung eines (gemeinsamen) Oberzentrums der Region Ostwürttemberg im Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg darstellen.

Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der bestehenden landes- und regionalplanerischen Festlegungen zu den Zentralen Orten in Baden-Württemberg und der Region Ostwürttemberg werden die sogenannten Pflichtkriterien für die Einstufung eines Mittel- bzw. eines Oberzentrums erarbeitet und bewertet. Diese stellen wiederum die Basis dar, um nach der Analyse der aktuellen Infrastrukturausstattung und der sozioökomischen Struktur der vier Mittelzentren der Region eine umfassende Prüfung zur möglichen Festlegung eines Oberzentrums in der Region Ostwürttemberg anhand der einschlägigen Pflichtkriterien durchzuführen.

Die gutachterliche Stellungnahme wird daher folgende Schritte/Bausteine umfassen:

  • Schritt 1: Analyse der bestehenden Festlegungen zur mittel- und oberzentralen Einstufung in der Landes- und Regionalplanung
  • Schritt 2: Zusammenfassende Darstellung der Pflichtkriterien gemäß LEP und Regionalplan Ostwürttemberg für die Festlegung eines Mittelzentrums bzw. eines Oberzentrums
  • Schritt 3: Analyse der (infrastrukturellen) Versorgungssituation bzw. der Zentralörtlichkeit in den vier Mittelzentren der Region
  • Schritt 4: Prüfung der gemeinsamen Erfüllung der Pflichtkriterien zur oberzentralen Einstufung (s. Schritt 2) durch die vier bestehenden Mittelzentren (=integrative Betrachtung) inkl. Untersuchung der Auswirkungen auf
    andere Zentrale Orte
  • Schritt 5: Prüfung der Erfüllung der Pflichtkriterien zur oberzentralen Einstufung (s. Schritt 2) durch eines der derzeitigen Mittelzentren inkl. Untersuchung der Auswirkungen auf andere Zentrale Orte
  • Schritt 6: Handlungsempfehlungen für die (künftige) Erfüllung eines gemeinsamen Oberzentrums

Ansprechpartner:innen

Projektleitung: Univ.-Prof. Dr. habil. Gabi Troeger-Weiß
Bearbeitung: M. Sc. Daniela Briegel

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