Arbeitspapiere zur Regionalentwicklung – Elektronische Schriftenreihe des Lehrstuhls Regionalentwicklung und Raumordnung (E-Paper) – Band 23
Karla Busch
Raumordnerische Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben am Beispiel der Regionen Mittlerer Oberrhein und Rheinhessen-Nahe
Nach dem Motto „Handel ist Wandel“ unterzieht sich der Lebensmitteleinzelhandel einem stetigen Strukturwandel. Bis in die 50er Jahre versorgten noch kleine unabhängige Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte mit persönlicher Bedienung die Bevölkerung. Ab den 70er Jahren setzte sich dann die Selbstbedienung im Lebensmitteleinzelhandel durch, weshalb sich das Warenangebot und folglich auch die Verkaufsflächen vergrößerten. Durch den steigenden Flächenbedarf und die zunehmende Motorisierung der Bevölkerung wird die Integrierbarkeit der Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe in Innenstädten bei gleichzeitig zunehmender Attraktivität dezentraler Standortlagen auf der „grünen Wiese“ mit ausreichenden Parkmöglichkeiten erschwert. Diese Entwicklung birgt die Gefahr verödeter Innenstädte und einer schlechten Versorgung im fußläufigen Bereich.
Um auf diese Entwicklungen des Lebensmitteleinzelhandels zu reagieren, verfügt die Raumordnung über ein umfassendes Instrumentarium vor allem auf der Ebene des Landes und der Region. Dabei fällt es in die Zuständigkeit der Länder bzw. der Regionen, welche Instrumente zur Steuerung des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels angewendet und wie diese ausgelegt werden. Bei der Betrachtung der Regionen Mittlerer Oberrhein in Baden-Württemberg und Rheinhessen-Nahe in Rheinland-Pfalz werden die Raumordnungspläne auf die Festlegungen untersucht, die den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel steuern. Durch unterschiedliche Landesplanungsgesetzte, Landesentwicklungspläne bzw. -programme und Organisationen der Regionalplanung lassen sich auf Ebene der Region einige Unterschiede bei der raumordnerischen Steuerung identifizieren. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen jedoch gleichermaßen die landesplanerischen bzw. regionalplanerischen Ge- und Verbote, deren Ziel es ist großflächige Einzelhandelsbetriebe in zentralen Orten anzusiedeln, die wohnungsnahe Grundversorgung der Gemeinden zu sichern, die Beeinträchtigung der wohnungsnahen Grundversorgung anderer Gemeinden zu vermeiden und eine Verkaufsfläche so zu bemessen, dass der zentralörtliche Verflechtungsbereich der Gemeinde nicht überschritten wird.
Aufgrund der Festlegungen der Raumordnungspläne beider Regionen und identifizierter Regelungslücken bzw. Steuerungsdefizite werden abschließend 13 Empfehlungen in den Handlungsfeldern „Rechtsinstrumentarium“, „Festlegungen in Raumordnungsplänen“ und „informelle Instrumente“ erarbeitet. Die Empfehlungen sollen die raumordnerische Steuerung großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe noch weiter verbessern und so eine den raumordnerischen und städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechende Entwicklung in den Regionen gewährleisten.
ISSN: 1869-3814
Seitenanzahl: 98