Der demographische Wandel und die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge – Motiv zur Wanderung?

Mit dem demographischen Wandel ist innerhalb der nächsten Jahrzehnte ein zunehmender quantitativer Bevölkerungsrückgang aufgrund einer dauerhaft auf niedrigem Niveau stagnierenden Geburtenquote bei gleichzeitigem Ansteigen des Durchschnittsalters der Gesamtbevölkerung zu erwarten. Während der gesellschaftliche Alterungsprozess in unterschiedlicher Geschwindigkeit allerdings nahezu ganz Deutschland betrifft, wird sich der quantitative Bevölkerungsrückgang aufgrund von Migrationsbewegungen in den einzelnen Teilräumen Deutschlands mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und Intensität vollziehen.

Bei einer sich wandelnden Bevölkerungsstruktur und einem ansteigenden Durchschnittsalter verändern sich auch die Anforderungen, die an die infrastrukturelle Ausstattung gestellt werden. Eine qualitative Neuausrichtung innerhalb des Gefüges der Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ist unumgänglich. Dies liegt auf der Hand: So benötigt eine alternde Bevölkerung mehr seniorengerechte Einrichtungen, dafür aber weniger Kindergärten und Schulen. Gleichzeitig bedeutet der quantitative Rückgang der Bevölkerung eine niedrigere Auslastung und damit eine geringere Tragfähigkeit jeglicher Infrastrukturen. Kostensteigerungen sind zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit damit nahezu unumgänglich.

Es wird infolgedessen zukünftig verstärkt zu einem Wettbewerb der Kommunen um Einwohner (= Infrastrukturnutzer) kommen. Dabei dürften Familien mit Kindern eine besondere Schlüsselposition einnehmen. Häufig wird – insbesondere von der Kommunalpolitik – kolportiert, dass gerade diese Bevölkerungsgruppen nicht mehr zuziehen und sogar fortziehen würden, sobald Kindergärten und Schulen aufgrund sinkender Auslastungszahlen geschlossen werden müssen.

Ziel dieser Arbeit ist es daher, festzustellen, ob örtlich betrachtet ein Zusammenhang zwischen der Breite und Qualität der vorgehaltenen Leistungen öffentlicher Daseinsvorsorge einerseits und der Migrationsbilanz andererseits besteht. Die Kernfrage lautet dabei, inwiefern sich Zuziehende bereits zum Zeitpunkt des Zuzugs mit der heutigen Infrastrukturausstattung ihres Wohnorts auseinandersetzen und ob die Zukunftsfähigkeit der gegenwärtig vorhandenen Daseinsvorsorgeangebote bei der Wohnortwahl vor dem Hintergrund der demographischen Situation eine zentrale Rolle bei dieser Entscheidung spielt.

Hierfür bietet sich als Untersuchungsraum idealerweise ein Raum an, der einerseits in den Bevölkerungsprognosen eine quantitativ rückläufige Entwicklung zu erwarten hat (Geburtendefizit wird durch Zuwanderung nicht ausgeglichen) und in dem andererseits aufgrund einer niedrigeren Bevölkerungsdichte die öffentliche Hand bei der Bereitstellung von zentral vorgehaltener Punktinfrastruktur aus Erreichbarkeitserwägungen heraus weit weniger flexibel auf Verschiebungen in der Altersstruktur reagieren kann als sie dazu in einem Ballungsraum in der Lage wäre. Diese Voraussetzungen bieten sich so beispielsweise in der Planungsregion Westmittelfranken im Freistaat Bayern. Hier liegt laut den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung die zu erwartende quantitative Bevölkerungsveränderung bei -2,6% bis -7,6% bis zum Jahr 2028. Darüber hinaus verfügt der Raum über die bayernweit niedrigste Bevölkerungsdichte und ist nach dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm überwiegend als „Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll“ klassifiziert.

In einem allgemeinen Teil der Arbeit sind zunächst die theoretisch-konzeptionellen Grundlagen herausgearbeitet. Im daran anschließenden Teil werden die Bevölkerungsentwicklung und Infrastrukturausstattung in der gesamten Region Westmittelfranken im Allgemeinen und in zehn ausgewählten Untersuchungsgemeinden im Speziellen analysiert. Mittels der Auswertung einer empirischen Befragung von in diese Untersuchungsgemeinden Zugezogenen ist eine Aussage darüber möglich, inwiefern Aspekte der demographischen Struktur, der Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie deren Zukunftsfähigkeit eine Basis für die individuelle Entscheidung zum Zuzug in die Gemeinde boten und inwiefern bei potenziellen Schließungen von Infrastruktureinrichtungen tatsächlich der befürchtete „Exodus“ in Form von Fortzügen droht.

Im Endergebnis sollen die entsprechenden Erkenntnisse dann zur Formulierung von Handlungsempfehlungen für die Kommunalpolitik einerseits und die Raumordnung andererseits herangezogen werden.

Der Autor ist im Referat „Pläne und Programme“ der Abteilung Landesentwicklung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie tätig und führt die Dissertation berufsbegleitend durch.

Ansprechpartner

Univ.-Prof. Dr. habil. Gabi Troeger-Weiß
Dipl.-Ing. Matthias Proske