Der Masterstudiengang „Stadt- und Regionalentwicklung“ ist als wissenschaftliches Studium eine konsekutive Fortsetzung des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses B.Sc. Raumplanung oder anderer artverwandter Studiengänge. Das Masterstudium umfasst insbesondere konzeptionelle Fragestellungen, die die Gesamtentwicklung von Städten und Regionen unter sich wandelnden ökonomischen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen zum Inhalt haben.
Informationen über die einzelnen Lehrangebote des Lehrstuhls Regionalentwicklung und Raumordnung im Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung sind den folgenden Seiten zu entnehmen: